Deutscher Oldtimerrechtstag

Nächster Termin: 6. bis 7. Juni 2024 in Bielefeld

Termin und Tagungsort

Der 8. Deutsche Oldtimerrechtstag wird im Rahmen des Deutschen Anwaltstages vom 6. bis 7. Juni 2024 in Bielefeld stattfinden.

Wenn Sie direkt informiert werden wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Rechtsanwalt Eckert, der Sie dann auf unsere Einladungsliste aufnimmt. Er steht Ihnen auch für Rückfragen im Zusammenhang mit Termin und Tagungsort zur Verfügung.

Kontakt

Fragen, Anregungen, Themen und Ortsvorschläge für zukünftige Veranstaltungen richten Sie bitte an den Leiter der Oldtimerrechtstage:

Herrn Rechtsanwalt Michael Eckert
Sofienstraße 17
69115 Heidelberg
Tel: 06221-9140530
Telefax: 06221-20111
www.oldtimeranwalt.de
eckert@oldtimeranwalt.de


 

Der Deutsche Oldtimerrechtstag findet regelmäßig – aktuell in zweijährigem Rhythmus – seit 2009 statt und hat sich als nationales Treffen aller Experten/-innen und Interessierten im Oldtimerrecht etabliert. Zu den Teilnehmenden gehören Rechtsanwälte/-innen, Richter/-innen, Vertreter/-innen von Verbänden, Versicherungen, Unternehmen, Sachverständige, Pressevertreter/-innen und alle, die sich im Oldtimerrecht auf den neuesten Stand bringen oder neue Entwicklungen diskutieren möchten. Neben rechtlichen Themen werden auch damit in Zusammenhang stehende technische Aspekte erörtert, beispielsweise wenn es um Fragen der Gewährleistung, der Fälschung von Fahrzeugen o. ä. geht. Die Veranstaltung ist daher auch als Fortbildung für Sachverständige sehr gut geeignet.

Der Deutsche Oldtimerrechtstag dient einerseits der (Fachanwalts-)Fortbildung, andererseits möchte er Impulse für Politik und Rechtsprechung geben. Schon wiederholt hat der Oldtimerrechtstag zu speziellen Themen Beschlüsse gefasst, die von der Rechtsprechung aufgenommen und in Urteilen zitiert worden sind. 

Initiator und Leiter der Oldtimerrechtstage ist der Heidelberger „Oldtimeranwalt“ Michael Eckert. 

Rahmenprogramm

Es entspricht inzwischen einer schönen Tradition, dass die Teilnehmenden – soweit vorhanden – mit Oldtimern anreisen und die Fahrzeuge auch zur Besichtigung für alle Teilnehmenden gesammelt abgestellt werden. Die Oldtimerrechtstage beginnen in der Regel an einem Nachmittag mit einer Museums-Besichtigung o. ä., gefolgt von einem vollständigen Seminartag, an den sich ein gemeinsames Abendessen und in der Regel am Folgetag vormittags noch eine weitere gemeinsame Aktivität (Ausfahrt, Besichtigung o. ä.) anschließt.

Begleitpersonen sind bei den Essen und beim Rahmenprogramm herzlich willkommen.

Weiterbildungsbescheinigungen

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die bei Rechtsanwälte/-innen die Anforderungen für die Fortbildung im Bereich von Fachanwaltschaften (Verkehr, z. T. Versicherung) erfüllen.


 

Pressemitteilung:
7. Deutschen Oldtimerrechtstag vom 01. bis 03. Mai 2022 in Einbeck

Der 7. Deutsche Oldtimerrechtstag fand Anfang Mai 2022 in Einbeck statt, die Stadt mit der wohl größten Oldtimerdichte, zumindest in Europa. In dem bekannten „PS-Speicher“ aber auch in vier weiteren wirklich sehenswerten Sammlungen (Lkw, Pkw, Kleinwagen, Motorräder) erhielten die Teilnehmer im Rahmenprogramm der Veranstaltung Führungen oder konnten diese selbst besichtigen: eine fast unvorstellbare Vielfalt an überwiegend originellen oder sehr gepflegten und fast vollständig einsatzbereiten Fahrzeugen. Damit war das Rahmenprogramm der Veranstaltung – neben gemeinsamen Abendessen – natürlich gesichert.

Der fachliche Teil bot für die Teilnehmer aus Anwaltschaft, Versicherungen, Verbänden und für Sachverständige viele aktuelle Informationen. 

Der Initiator und Leiter des Oldtimerrechtstags, der Heidelberger Oldtimeranwalt Michael Eckert, hat zunächst Informationen zum „aktuellen Oldtimerrecht“ gegeben und dabei über neue Entwicklungen ebenso wie über aktuelle Gerichtsurteile berichtet, die Auswirkungen für Oldtimer haben können. 

Der im gleichen Büro arbeitende Rechtsanwalt Markus Zell hat sich sodann intensiv mit Chancen und Risiken bei Oldtimergutachten befasst und dabei insbesondere auch die straf- und zivilrechtlichen Haftungsfolgen bei falschen Gutachten erläutert.

Mit dem Thema „der Oldtimer in der Werkstatt“ befasste sich Rechtsanwalt Joachim Otting aus Hünxe, der neben aktuellen Fragen des Werkvertragsrechts auch auf Risiken beim Missbrauch von 06-Kennzeichen hinwies. 

Mit dem sehr aktuellen Thema „der merkantilen Wertminderung von Oldtimern“ hat sich sodann Herr Prof. Dr. Ing. Hans Bäumler aus Gebenbach befasst, der zunächst die bisher verbreiteten Berechnungsmodelle beleuchtet und dann einen eigenen Vorschlag unterbreitet hat, der bei den Teilnehmern auf sehr gute Resonanz gestoßen ist. Die merkantile Wertminderung beispielsweise in der Folge von Unfällen bedarf jedenfalls einer genaueren Betrachtung, als dies in vielen Gutachten bisher der Fall war. 

Die Rechtsanwälte Michael Eckert und Markus Zell haben dann abschließend noch über die abzusehenden Auswirkungen des seit 01. Januar 2022 geltenden neuen gesetzlichen Gewährleistungsrechts berichtet, das gerade für Händler erheblich höhere Risiken mit sich bringt und eine Umstellung der bisherigen Vertragspraxis und bestehender Musterverträge erfordert. 

Der fachliche Teil endete mit einer lebhaften Diskussion.

Auch die 7. Veranstaltung dieser Reihe überzeugte durch einen sehr intensiven und offenen Austausch zwischen allen Teilnehmern, der gerade durch deren unterschiedlichen beruflichen Hintergrund viele interessante Erkenntnisse brachte. 

Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung hat der 7. Deutsche Oldtimerrechtstag auch wiederum einen Beschluss gefasst, und zwar einstimmig:

„Werbehinweise, Fahrzeugbeschreibungen, Angaben zum Fahrzeugzustand, der Historie etc. sollten auch für private Anbieter verbindlich sein, selbst wenn sie sich im Kaufvertrag nicht ausdrücklich wiederfinden, aber auch nicht speziell und ausdrücklich widerrufen worden sind. Allgemein gehaltene Widerrufe im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen reichen insoweit nicht aus.“

Insoweit sollte die zu gewerblichen Verkäufen entwickelte Rechtsprechung auch für private Verkäufe übernommen werden. Ein Käufer muss sich auf die auch im Vorfeld des Vertragsabschlusses gemachten konkreten Angaben verlassen können, wobei es für ihn keinen Unterschied macht, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt. 

Archiv Flyer und Pressemitteilungen vorangegangener Oldtimerrechtstage

2022: Flyer | Pressemitteilung

2020: Flyer | Pressemitteilung

2017: Flyer | Pressemitteilung

2015: Flyer | Pressemitteilung

2013: Flyer | Pressemitteilung | Gruppenfoto

2011: Flyer | Pressemitteilung

2010: Flyer | Pressemitteilung

2009: Flyer | Bericht

Ich freue mich schon auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Ronja Lange

Telefon: 030 72 61 53 - 133
E-Mail: lange@anwaltakademie.de